Bilanz: Ein Jahr Endgerätefreiheit ist ein Erfolg

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller blickt positiv auf das erste Jahr Endgerätefreiheit zurück. Die freie Endgerätewahl erweist sich als Erfolgsmodell und viele Anwender entscheiden sich für den Kauf eines Geräts im Handel. Auch zeigen die Erfahrungen der letzten 12 Monate, dass es keine technischen Gründe gibt, die gegen die Endgerätefreiheit sprechen; dies gilt für alle Zugangstechnologien. Nach Deutschland planen laut VTKE aktuell weitere Länder die Abschaffung des Routerzwangs.

Freie Endgerätewahl führt zu mehr Vielfalt im Markt

Am 1. August 2016 wurde in Deutschland der „Routerzwang“ per Gesetz abgeschafft. Seitdem haben die privaten und gewerblichen Endnutzer in Deutschland für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, Glasfaser und LTE) wieder die freie Wahl, ob sie ein Endgerät ihrer Wahl im Handel erwerben oder es vom Provider beziehen.

Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät – wie zum Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alamierungssysteme usw. – hat in den vergangenen Monaten zu einer größeren Vielfalt an innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon profitieren vor allem die Anwender, die nun die Möglichkeit haben, ein Produkt zu kaufen, das am besten ihren Anforderungen entspricht.

Umfragen: Kunden nutzen Endgerätefreiheit

Viele Endnutzer nehmen diese Möglichkeit auch an, wie aktuelle Umfragen bestätigen: Rund 50 Prozent der Befragten gaben an, künftig ein eigenes Endgerät am Anschluss einsetzen zu wollen. Und zwar ein Endgerät das ihrem tatsächlichen Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit entspricht.

Und auch die Stiftung Warentest kam im aktuellen Routervergleich (5/2017) zum Schluss, dass sich für Anwender, die „ein Multitalent statt nur ein Brot-und-Butter-Gerät“ suchen, der Kauf eines eigenen Routers lohne.

VTKE sieht Handlungsbedarf bei einigen Netzbetreibern

Das im TK-Endgerätegesetz verbriefte Anschlussrecht funktioniert jedoch nur, wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten aushändigen. Inzwischen geben zwar viele, aber eben nicht alle Netzbetreiber diese Informationen auch an ihre Bestandskunden heraus. Nach Ansicht des Landgerichts Essen spreche die systematische Auslegung des Gesetzes aber dafür, dass die notwendigen Zugangsdaten nur bei Vertragsschluss unaufgefordert und kostenfrei herauszugeben seien; auf Anforderung seien sie jedoch allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Zugangsdaten seien laut Gerichtsurteil eine zwingende Voraussetzung, um einen nicht vom Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen.

Bei vielen Netzbetreibern sind der Anschluss und die Anmeldung selbst gewählter Endgeräte am Netz auch mit vorhandenen Zugangsdaten immer noch kompliziert und langwierig. Im Sinne der Kundenzufriedenheit bedarf es nach Meinung des VTKE daher weiterer Verbesserungen, um den Anschluss- bzw. Anmeldeprozess von Endgeräten am Netz noch unkomplizierter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Eine wirkliche Auswahl zwischen verschiedenen innovativen, leistungsfähigen Endgeräten im Handel haben die Nutzer jedoch nur, wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und die technischen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen veröffentlichen. Erst dann können die Endgerätehersteller entsprechende Produkte entwickeln. Diesbezüglich hoffen wir für die Zukunft im Sinne der Kundenzufriedenheit auf eine noch bessere Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern.

(Quelle: Presseportal.de)

Bildquellen im Artikel

  • erstes-jahr-endgeraetefreiheit-in-deutschland-ist-ein-erfolg: © obs/Verbund der TK-Endgerätehersteller

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