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Schneller genehmigt: Solarparks an Autobahnen und Bahngleisen

Seit Anfang 2023 können Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken deutlich einfacher realisiert werden. Gesetzliche Änderungen haben Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und damit ein großes, bislang wenig genutztes Flächenpotenzial erschlossen. Die Energiewende braucht Flächen, und Standorte entlang von Verkehrswegen rücken zunehmend in den Fokus. Sie gelten als besonders geeignet für die Erzeugung von Solarstrom, da sie bereits durch Infrastruktur, Verkehrslärm und technische Anlagen geprägt sind.

Weniger Planungsschritte, schnellere Umsetzung

Eine Änderung des Baugesetzbuchs hat die Voraussetzungen für Solarparks entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken deutlich verbessert. Anlagen innerhalb eines 200-Meter-Korridors gelten im Außenbereich als privilegierte Vorhaben. In vielen Fällen entfällt dadurch das sonst erforderliche Bebauungsplanverfahren. Für Projektentwickler, Kommunen und Flächeneigentümer bedeutet das vor allem eines: kürzere Verfahren. Statt eines oft langwierigen kommunalen Planungsprozesses kann in der Regel direkt eine Baugenehmigung beantragt werden.

Großes Potenzial entlang bestehender Infrastruktur

Das Potenzial ist beträchtlich. Entlang von rund 13.200 Kilometern Autobahn und etwa 39.000 Kilometern Schienennetz liegen Flächen, die bislang nur selten für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Da sie bereits durch Verkehrsinfrastruktur geprägt sind, lassen sich neue Photovoltaikanlagen hier häufig konfliktärmer realisieren als auf bislang unberührten Flächen. Die Apricus Solar AG unterstützt Eigentümer, Kommunen und Unternehmen dabei, geeignete Standorte für die Solarstromerzeugung zu erschließen.

Förderung und Genehmigung

Trotz der vereinfachten Genehmigung gilt: Die Privilegierung ersetzt nicht die Prüfung von Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzbelangen. Zudem sind Baurecht und Förderrecht voneinander zu unterscheiden. Während der vereinfachte Genehmigungsweg für Flächen innerhalb von 200 Metern entlang von Autobahnen und Bahnstrecken gilt, reicht die Förderkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis zu 500 Meter.

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  • Schneller genehmigt: Solarparks an Autobahnen und Bahngleisen – Vorschaubild: Apricus Solar AG