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Barrierefreiheit im ÖPNV: ADAC-Test zeigt große Defizite an Bus- und Tramhaltestellen

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu gestalten. Ein aktueller Test des ADAC in zehn deutschen Städten zeigt jedoch, dass die Realität noch weit hinter den Vorgaben zurückbleibt. Untersucht wurden knapp 150 Haltepunkte für Bus und Tram in Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock. Dabei wurden drei Kategorien bewertet: Zugang zum Haltepunkt, Ausstattung und Zustieg ins Fahrzeug. Die Ergebnisse sind gemischt: Während viele Haltestellen grundsätzlich stufenlos erreichbar sind, mangelt es an entscheidenden Details wie Orientierungshilfen für Blinde oder passgenauen Einstiegsverhältnissen. Besonders häufig treten Probleme beim Spaltmaß zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug auf, was den Einstieg für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen erschwert. Der ADAC fordert daher einen schnelleren Ausbau und regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals.

Ergebnisse des Tests: Gemischtes Bild bei der Barrierefreiheit

Der ADAC testete in den genannten Städten Fahrten zu vier wichtigen Zielen pro Stadt (Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus, Schwimmbad). Die größte Hürde bleibt der Einstieg: Ideal ist ein Spaltmaß von maximal fünf Zentimetern in Höhe und Breite. Nur gut 20 Prozent der Straßenbahn-Anfahrten und sogar nur drei Prozent aller Busse erreichten diese Vorgabe. Ohne passgenaues Anfahren sind viele Fahrgäste auf ausklappbare Rampen angewiesen, die oft umständlich bedient werden müssen.

Orientierung für Sehbehinderte: Mangel an taktilen Leitsystemen

Für blinde und sehbehinderte Menschen sind Bodenindikatoren essenziell. Auffindestreifen quer zum Gehweg, die zur Haltestelle führen, gab es nur an 58 Prozent der getesteten Haltepunkte. Noch problematischer ist der Schutz vor Radwegen: Nur 16 Prozent der Radwege im Zugangsbereich waren mit Bodenindikatoren gekennzeichnet, die Blinde warnen. Immerhin verfügten 93 Prozent der Haltepunkte über Leitstreifen parallel zur Bordsteinkante, die zur Fahrbahn hin absichern.

Sitzgelegenheiten und Armlehnen: Lücken bei der Ausstattung

Fast alle Haltestellen (92 Prozent) boten Sitzgelegenheiten, davon 81 Prozent mit Rückenlehnen. Armlehnen zum Abstützen beim Aufstehen fehlten jedoch in 89 Prozent der Fälle. Dies ist für Menschen mit Gehbehinderung eine erhebliche Einschränkung, da sie ohne Armlehnen kaum selbstständig aufstehen können.

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Forderungen des ADAC und Handlungsempfehlungen

Der ADAC fordert, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen zügig voranzutreiben und ausreichend Budget bereitzustellen. Oft verzögern mehrere Zuständige (Kommunen, Verkehrsbetriebe, Straßenverkehrsbehörden) die Umsetzung. Zudem sollten Nutzungsfristen nach Umbauten angepasst werden, damit Haltestellen schneller modernisiert werden können – derzeit liegen sie zwischen 10 und 25 Jahren. Auch regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals sind wichtig, da das Fahrkönnen den Einstieg maßgeblich beeinflusst. Weitere Informationen bietet die ADAC-Website adac.de.

Praxis-Tipps für Betroffene und Mitreisende

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Infrastruktur: Fahrgäste können helfen, indem sie die für Rollstuhlfahrer und Blinde vorgesehenen Einstiegsbereiche freihalten. Viele Verkehrsbetriebe bieten in ihren Apps spezielle Mobilitätseinstellungen mit Informationen zu Aufzügen und barrierefreien Zugängen – diese sollten Betroffene nutzen, um ihre Reise besser zu planen.

Bildquellen im Artikel

  • Bariierefreiheit – Vorschaubild: ADAC
  • a yellow bus driving down a street at night – Vorschaubild: Dimitri Frixou