Der Licht-Sicht-Test geht 2026 in sein 70. Jahr und prüft erstmals auch das Sichtfeld
Vom 1. bis 31. Oktober 2026 prüfen die Prüfstellen der KÜS die lichttechnische Einrichtung von Fahrzeugen kostenlos. Die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. beteiligt sich damit erneut am bundesweiten Licht-Sicht-Test, der in diesem Jahr sein 70. Jubiläum feiert. Seit 1956 findet die Aktion jährlich statt, jahrzehntelang unter dem Namen „Licht-Test“. Der neue Name trägt dem erweiterten Umfang Rechnung: Auf Wunsch kontrollieren die Sachverständigen zusätzlich sicherheitsrelevante Punkte im Bereich des Sichtfeldes, etwa den Zustand der Wischerblätter oder einen bisher übersehenen Steinschlag in der Windschutzscheibe. Die Schirmherrschaft für die Aktion liegt beim Bundesministerium für Verkehr. Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung sind nach Einschätzung der KÜS keine Seltenheit – und sie treffen die Verkehrsteilnehmer genau in der Jahreszeit, in der die Sichtverhältnisse ohnehin schlechter werden.
Was der Licht-Sicht-Test an jedem Fahrzeug kontrolliert
Die Prüfung umfasst nach Angaben der KÜS alle sicherheitsrelevanten lichttechnischen Einrichtungen. Dazu zählen Abblend- und Fernlicht, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Begrenzungs- und Schlussleuchten sowie das Tagfahrlicht. Darüber hinaus werden weitere vorgeschriebene oder zulässige Einrichtungen überprüft, etwa Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung und Rückstrahler. Auch nachgerüstete Leuchten und Individualisierungsmaßnahmen fallen in den Prüfumfang, denn nicht jedes beliebte Zubehör ist automatisch zulässig. Wer etwa Leuchtmittel in Scheinwerfern einsetzt, für die keine Zulassung besteht, bewegt sich außerhalb der Vorschriften – im Zweifel kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, was bei der nächsten Hauptuntersuchung ebenso auffällt wie im Schadensfall. Bereits im Vorfeld der Aktion werben die teilnehmenden Partner mit bundesweiten Plakatkampagnen für die Initiative. Fahrzeuge, deren Beleuchtung einwandfrei funktioniert, erhalten auf Wunsch einen gut sichtbaren Aufkleber als Nachweis. Dieser Aufkleber dokumentiert die erfolgreiche Prüfung, ersetzt aber keine amtliche Fahrzeuguntersuchung.
Warum ein defektes Bremslicht teuer werden kann
Ein nicht ordnungsgemäßes Beleuchtungssystem hat nach Angaben der KÜS gravierende Folgen. Dazu gehören Bußgelder ebenso wie die Einstufung als erheblicher Mangel bei einer Hauptuntersuchung – eine Plakette darf dann nicht erteilt werden, das Fahrzeug muss nach der Reparatur erneut vorgeführt werden. Zudem kann ein technischer Mangel an der lichttechnischen Einrichtung bei einem Unfall rechtlich relevant sein und die Bewertung der Verantwortung beeinflussen. „Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen oder in der Dämmerung ist die einwandfreie Funktion aller Leuchtmittel entscheidend. Defekte oder nicht zulässige Beleuchtung gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, betont Florian Mai, Technischer Leiter der KÜS. Der Aufwand für die Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu diesem Risiko, zumal der Licht-Sicht-Test im Aktionszeitraum kostenlos angeboten wird.
Die Neuerung 2026 rückt Wischerblätter und Windschutzscheibe in den Blick
Erstmals geht der Prüfumfang systematisch über die Lichttechnik hinaus. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Überprüfung des Fahrzeugs auf sicherheitsrelevante Mängel im Bereich des Sichtfeldes vorgenommen werden. Konkret lohnt sich häufig ein Blick auf die Wischerblätter: Sind sie noch in Ordnung oder erneuerungsbedürftig? Und lässt die Windschutzscheibe einen bisher übersehenen Steinschlag erkennen? Beide Punkte haben unmittelbaren Einfluss auf die Sicht und damit auf die Sicherheit – ein verschlissenes Wischerblatt oder eine beschädigte Scheibe kann bei tief stehender Sonne, Starkregen oder Dunkelheit zur ernsten Gefahr werden. Aus Sicht der Prüforganisation ist die Erweiterung konsequent, denn die Sicht des Fahrers entsteht aus dem Zusammenspiel von Beleuchtung, Scheibe und Wischern. Wer sein Fahrzeug im Oktober vorführt, kann also zwei sicherheitsrelevante Bereiche in einem Termin abdecken lassen.
Sieben Jahrzehnte Licht-Test und der neue Name
Die Aktion blickt auf eine ungewöhnlich lange Tradition zurück: Seit 1956 wird sie Jahr für Jahr durchgeführt und war lange unter dem Namen „Licht-Test“ bekannt. Die Umbenennung in Licht-Sicht-Test trägt dem erweiterten Angebot um die Sichtfeldprüfung Rechnung. Dass ein Bundesministerium die Schirmherrschaft übernimmt, unterstreicht den Stellenwert, den die Verkehrssicherheitsarbeit in diesem Feld genießt. Über sieben Jahrzehnte hinweg hat sich die Fahrzeugtechnik stark verändert – von einfachen Glühlampen über Halogen- und Xenon-Systeme bis zu komplexen LED-Matrix-Scheinwerfern und Assistenzfunktionen wie dem automatischen Fernlicht. Geblieben ist der Kern der Sache: Leuchtmittel altern, Steckverbindungen korrodieren, Streuscheiben verschmutzen, und viele Defekte bleiben dem Fahrer im Alltag verborgen, weil sie erst bei Dunkelheit oder bei der Kontrolle durch Dritte auffallen. Genau diese Lücke schließt der jährliche Prüfmonat.
Ein Netz aus rund 8.000 Untersuchungsstellen
Die KÜS ist in Deutschland seit 1991 als Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation amtlich anerkannt und verfügt nach eigenen Angaben über rund 8.000 Untersuchungsstellen sowie rund 1.800 Prüfingenieure. Pro Jahr führt das Unternehmen rund fünf Millionen Fahrzeuguntersuchungen durch. Zum Dienstleistungsportfolio gehören neben amtlichen Fahrzeuguntersuchungen auch Sachverständigentätigkeiten wie Schaden- und Wertgutachten, Schulungsangebote und IT-Lösungen. Zur Unternehmensgruppe zählen die KÜS als Überwachungsorganisation, die KÜS Technik GmbH als Technischer Dienst, die KÜS DATA GmbH mit eigenem Rechenzentrum, die KÜS Akademie GmbH für Aus- und Weiterbildung, die KÜS Automotive GmbH für Fahrzeuggutachten sowie die KÜS Service GmbH mit Expertise unter anderem in Arbeitssicherheit und Datenschutz. Diese Struktur erklärt, warum eine bundesweite Aktionswoche mit Plakatkampagne überhaupt organisierbar ist: Das Prüfnetz ist dicht genug, um nahezu jeden Fahrzeughalter in zumutbarer Entfernung zu erreichen.
Wer den Termin im Oktober besonders nutzen sollte
Profiteur der Aktion ist zunächst jeder Halter eines älteren Fahrzeugs, denn dort steigt die Wahrscheinlichkeit defekter Leuchtmittel mit dem Alter der Bauteile. Besonders relevant ist der Test für Menschen, die regelmäßig in der Dämmerung oder bei Dunkelheit unterwegs sind – etwa Pendler, Schichtarbeiter, Lieferfahrer und Handwerker mit Anhängern oder Transportern. Auch gewerbliche Fuhrleiter und Flottenbetreiber können den Oktober nutzen, um ihre Fahrzeuge ohne Zusatzkosten auf einen sicherheitsrelevanten Punkt durchsehen zu lassen und Ausfälle im Winterhalbjahr zu vermeiden. Wer sein Fahrzeug umgebaut oder mit Zubehörleuchten ausgestattet hat, erhält bei der Gelegenheit eine Einschätzung zur Zulässigkeit – ein Thema, das bei der Hauptuntersuchung sonst zum Stolperstein wird. Familien, die vor der dunklen Jahreszeit ohnehin Wischerblätter und Scheiben prüfen lassen wollen, sparen mit der kombinierten Kontrolle einen zusätzlichen Werkstatttermin. Ein Blick auf den Kalender genügt: Der Aktionszeitraum endet am 31. Oktober 2026, und wer den kostenlosen Test mitnimmt, erspart sich im schlechtesten Fall ein Bußgeld, eine durchgefallene Hauptuntersuchung – oder einen Unfall, dessen Ursache ein defektes Licht war.
Bildquellen im Artikel
- Der Licht-Sicht-Test geht 2026 in sein 70. Jahr und prüft erstmals auch das Sichtfeld: Bildquelle: KÜS-Bundesgeschäftsstelle/Fotograf: KÜS-Bundesgeschäftsstelle