EEG-Novelle 2027: ZVEH warnt vor Markteinbruch bei kleinen PV-Anlagen
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat sich in einem Positionspapier zur geplanten EEG-Novelle 2027 kritisch geäußert und warnt vor spürbaren Folgen für den Photovoltaik-Markt. Im Fokus stehen die drohende Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen unter 25 kWp sowie ein möglicher Zwang zur Direktvermarktung. Nach Einschätzung des Verbandes könnten diese Vorhaben zu einem deutlichen Rückgang bei Investitionen führen. Stattdessen fordert der ZVEH verlässliche Rahmenbedingungen, praxistaugliche Marktmodelle und einen beschleunigten Ausbau von Netzen, Speichern und Smart Metern, um die Energiewende nicht auszubremsen.
Einspeisevergütung soll erhalten bleiben
Der ZVEH plädiert dafür, die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kWp beizubehalten. Die im Referentenentwurf vorgesehene Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde für lediglich drei Jahre sei keine ausreichende Basis für langfristige Investitionsentscheidungen. Auch die optionale Verlängerung durch die Bundesnetzagentur schaffe keine Sicherheit, da sie befristet und unverbindlich bleibe. Eine faktische Abschaffung der Vergütung würde nach Ansicht des Verbandes vor allem im Eigenheimbereich zu einem starken Investitionsrückgang führen – mit Folgen für die Energiewende, das Handwerk und die regionale Wertschöpfung. Als Alternative schlägt der ZVEH vor, die jährliche Degression für Neuanlagen von zwei auf vier Prozent anzuheben, statt die Förderung komplett zu streichen.
Direktvermarktung noch nicht massentauglich
Auch die geplante Direktvermarktung für Betreiber von Anlagen bis 100 kW lehnt der Verband in der vorgesehenen Form ab. Es fehlten derzeit die technischen und regulatorischen Voraussetzungen für einen funktionierenden Markt im Segment kleinerer Anlagen. Der befristete Direktvermarktungsbonus für maximal vier Jahre sei zu bürokratisch und biete keine ausreichende Investitionssicherheit. Der ZVEH fordert, Direktvermarktung, Energy Sharing und Mieterstrom zunächst einfach, standardisiert, kostengünstig und massenmarkttauglich auszugestalten. Mieterstrom müsse zudem abgesichert und vereinfacht werden, damit auch Mieterinnen und Mieter gleichberechtigt an der Energiewende teilhaben können.
Netzanschlusspunkt statt installierter Leistung
Grundsätzlich spricht sich der ZVEH dafür aus, gesetzliche Grenzwerte künftig an der maximalen Wirkleistungseinspeisung am Netzanschlusspunkt auszurichten und nicht allein an der installierten Leistung. Entscheidend für die Netzrückwirkung sei, welche Leistung tatsächlich eingespeist werde. So ließen sich Anlagen, Speicher und Verbraucher auf einer Liegenschaft flexibler und wirtschaftlicher auslegen. Kritisch bewertet der Verband die geplanten Regelungen zum Redispatch-Vorbehalt: Der Entschädigungsanspruch solle vollständig erhalten bleiben, und Betreiber sollten wählen können, ob eine Abregelung an der Anlage selbst oder am Netzanschlusspunkt erfolgt.
Ausbau von Netzen, Speichern und Smart Metern
Neben praxistauglichen Regeln fordert der ZVEH einen beschleunigten Ausbau von Netzen, Speichern und Smart Metern. Dafür brauche es verbindliche Ziele, klare Zeitvorgaben, definierte Verantwortlichkeiten, eine wirksame Aufsicht sowie ein transparentes Fortschrittsmonitoring. Auch die Möglichkeit der Nulleinspeisung solle erhalten bleiben, da sie eine wirtschaftliche Auslegung von Erzeugung, Eigenverbrauch und Speicher ermögliche. Zudem sollten Energiemanagementsysteme in Kundenanlagen gezielt ausgebaut werden, um netzdienliche Steuerung und Flexibilität besser nutzbar zu machen. Das vollständige Positionspapier ist unter www.zveh.de/pp-eeg-novelle-2027 abrufbar.
Bildquellen im Artikel
- Close-up of solar panels on a red tiled roof in Croatia, highlighting renewable energy. – Vorschaubild: Vladimir Srajber