KI-MIG: TÜV-Verband begrüßt gebündelte KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur
Der TÜV-Verband hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, das deutsche Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung (AI Act), bekannt als KI-MIG, auf den Weg zu bringen. Besonders positiv bewertet der Verband die Einigung von Bund und Ländern, die Marktüberwachung für Künstliche Intelligenz künftig bei der Bundesnetzagentur zu bündeln, während bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen erhalten bleiben. Diese Kombination schaffe die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des AI Acts in Deutschland, ohne Doppelstrukturen oder unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zu riskieren. Dr. Patrick Gilroy, Referent für Künstliche Intelligenz und Bildung beim TÜV-Verband, betont: „Die Verständigung ist ein wichtiger Schritt für eine wirksame KI-Aufsicht. Jetzt kommt es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung nach der Sommerpause abzuschließen und die Bundesnetzagentur personell und technisch so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an erfüllen kann.“ Der TÜV-Verband sieht darin eine Chance, die KI-Regulierung in Deutschland praxisnah und bürokratiearm zu gestalten und gleichzeitig die hohen Sicherheitsstandards zu wahren.
Erhalt bewährter Strukturen und schlanke Verfahren
Der TÜV-Verband begrüßt ausdrücklich, dass in den drittprüfungspflichtigen Produktbereichen weiterhin auf die etablierten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen gesetzt wird. Dies vermeide unnötige Bürokratie und erhalte vorhandene Expertise. „Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, so Gilroy. Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine Erweiterung ihres Geltungsbereichs um KI-spezifische Anforderungen ergänzt werden können. Gleichzeitig müssten die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der Bundesnetzagentur über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.
Koordinierter Hochlauf der Aufsichtsprozesse
Die Bundesnetzagentur muss laut TÜV-Verband gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, könnten die Anforderungen des AI Acts zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden. Der TÜV-Verband bietet sich als Partner für den Dialog mit Politik und Behörden an, um die digitale Sicherheit und das Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken. Weitere Informationen zum TÜV-Verband sind auf www.tuev-verband.de verfügbar.
Bildquellen im Artikel
- Close-up of DeepSeek AI chat interface on a laptop screen in low light. – Vorschaubild: Matheus Bertelli