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Neues Recht auf Reparatur: Deutsche Umwelthilfe kritisiert hohe Kosten und fehlende Sanktionen

Das am 23. Juli 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wird von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als erster wichtiger Schritt gewürdigt, jedoch zugleich als unzureichend kritisiert. Nach Ansicht der DUH schafft das Gesetz zwar verbesserte Bedingungen für die Reparatur von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Smartphones und Fernsehern – etwa durch das Verbot technischer Barrieren wie Softwareblockaden und das Recht, Geräte von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen zu lassen. Dennoch fehlen nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation entscheidende Elemente: Das Gesetz enthalte keine wirksamen Maßnahmen zur Senkung der oft hohen Reparaturkosten, lege keine zuständige Behörde für Kontrollen fest und sehe keine Sanktionen bei Verstößen vor. Die DUH fordert daher von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie eine Begrenzung der Ersatzteilpreise. Zudem müssten begleitende Sanktionsvorschriften erlassen werden, um die Einhaltung der neuen Pflichten durchzusetzen. Nur so könne das Recht auf Reparatur für alle Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch wirksam werden, betont die DUH.

Kritik an fehlender Kostensenkung

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärt: „Hohe Kosten sind für Verbraucher die größte Hürde bei der Reparatur ihrer Elektrogeräte. Insbesondere in Haushalten mit kleinem Einkommen wird eine kaputte Waschmaschine schnell zur finanziellen Herausforderung.“ Sie forderte die Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus, der Verbrauchern einen Teil der Reparaturkosten erstattet. Dieser solle nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Die DUH sieht hier eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen für alle bezahlbar zu machen.

Fehlende Kontrollen und Sanktionen

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, bemängelt: „Das neue Reparaturgesetz lässt die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich. Der Gesetzgeber verkündet neue Rechte, verzichtet aber auf eine zuständige Behörde, wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen.“ Die DUH fordert den umgehenden Erlass begleitender Sanktionsvorschriften, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle sowie spürbare Bußgelder für Unternehmen, die ihre Reparaturpflichten missachten. Zudem müssten auch Onlinemarktplätze in die Pflicht genommen werden, um die Durchsetzung des Rechts auch bei im Ausland ansässigen Anbietern zu gewährleisten.

Hintergrund des Gesetzes

Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 25. Juni 2026 im Bundestag beschlossen. Es gilt für bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher. Zu den Neuerungen gehört das Recht, Geräte von Herstellern oder unabhängigen Reparaturbetrieben reparieren zu lassen, sowie das Verbot technischer Reparaturbarrieren. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt diese Fortschritte, sieht aber dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Reparaturfreundlichkeit von Elektrogeräten nachhaltig zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Bildquellen im Artikel

  • Hands delicately holding tools repairing a circuit board with precision. – Vorschaubild: Jacob Yavin