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Powerbanks im Flugzeug: Sicher reisen mit Lithium-Ionen-Akkus

Powerbanks sind aus dem Reisealltag vieler Passagiere nicht mehr wegzudenken – sie laden Smartphones, Tablets und Kopfhörer unterwegs auf. Doch wer einen mobilen Energiespeicher mit ins Flugzeug nimmt, muss sich über die aktuellen Sicherheitsvorschriften im Klaren sein. Internationale Luftfahrtorganisationen und Fluggesellschaften haben ihre Regeln für Transport und Nutzung von Powerbanks verschärft, nachdem es mehrfach zu Zwischenfällen mit Lithium-Ionen-Akkus an Bord kam. Die enthaltenen Akkuzellen speichern auf kleinem Raum große Energiemengen; bei Beschädigung oder innerem Defekt kann es zu einem Kurzschluss kommen, der eine thermische Kettenreaktion auslöst. Dabei entstehen sehr hohe Temperaturen, die Rauch und Flammen verursachen können. Dennoch sind Powerbanks grundsätzlich sichere Produkte, sofern sie hochwertig verarbeitet und richtig genutzt werden. Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass die Sicherheit nicht nur vom Produkt selbst, sondern auch vom korrekten Transport und der Nutzung an Bord abhängt.

Powerbanks nur im Handgepäck transportieren

Lithium-Ionen-Akkus unterliegen im Luftverkehr besonderen Bestimmungen. Entscheidend ist, dass ein Defekt früh erkannt und bekämpft werden kann. Daher dürfen Powerbanks grundsätzlich nur im Handgepäck mitgeführt werden – nicht im aufgegebenen Reisegepäck. Im Fall einer thermischen Reaktion kann die Kabinenbesatzung sofort eingreifen. Powerbanks sollten vor mechanischen Belastungen geschützt verstaut werden: Kontakte dürfen nicht mit metallischen Gegenständen wie Schlüsseln oder Münzen in Berührung kommen, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Schutzkappen, Hüllen oder die Originalverpackung sind empfehlenswert. Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks gehören nicht ins Flugzeug, da sie ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Einige Airlines verbieten zudem die Nutzung der Powerbank während des Flugs oder verlangen, dass sie griffbereit bleibt.

Kaufkriterien: Sicherheit geht vor

Nicht jede Powerbank bietet das gleiche Sicherheitsniveau. Bei sehr günstigen Angeboten oder No-Name-Produkten ist Vorsicht geboten – fehlende Herstellerangaben, Kapazitäts- oder technische Daten sind Warnsignale. Wichtig ist die Energie in Wattstunden (Wh): Powerbanks bis 100 Wh (etwa 27.000 mAh) dürfen ohne Genehmigung mitgeführt werden, für 100–160 Wh ist meist die Zustimmung der Airline nötig. Hochwertige Geräte verfügen über Schutzmechanismen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschluss. Die CE-Kennzeichnung ist ein erster Hinweis, zusätzliche Orientierung bieten unabhängige Prüfzeichen wie das GS-Zeichen. Vor Reiseantritt sollte man die spezifischen Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft prüfen, da diese teilweise strengere Vorgaben machen.

Sicherheitstipps für unterwegs

Um Risiken zu minimieren, empfiehlt der TÜV-Verband, Powerbanks stets so zu verstauen, dass sie nicht mit anderen Gegenständen in Kontakt kommen und mechanisch geschützt sind. Während des Fluges sollte die Powerbank bei Nutzung nicht unbeaufsichtigt bleiben, und bei Anzeichen von Überhitzung oder Verformung ist das Gerät sofort vom Netz zu trennen und dem Kabinenpersonal zu melden. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen steht einer sicheren Reise mit der Powerbank nichts im Wege.

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