Stolperfallen auch nach neuem WLAN-Gesetz

Für WLAN-Anbieter ist die geplante Abschaffung der Störerhaftung auch künftig kein Freifahrtschein. „Mit ihrem Gesetz konnte und wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen“, erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren verpflichtet werden. „Die Anbieter sollen künftig dafür Sorge tragen, dass bestimmte Inhalte nicht aufgerufen werden können. Diese Anforderungen können aber nicht Café- oder Hotelbetreiber erfüllen, sondern nur versierte IT-Experten „, sagt Pohl.

Neben den aktuell diskutierten rechtlichen Voraussetzungen weist Pohl auf technische Herausforderungen sowie sicherheitstechnische Probleme hin, die in der derzeitigen Debatte nur wenig Beachtung finden. „Ein offenes, unverschlüsseltes WLAN ist potenziell ein Risiko für Nutzer. Die Hardware in selbst eingerichteten WLAN-Netzen kommt oft aus dem Heimbereich und erfüllt kaum oder gar nicht die technischen Voraussetzungen, um Nutzer vor fremden Zugriffen auf deren Geräte zu schützen“, warnt er. Kritisch werde es, wenn sich Nutzer und interne Geräte des Geschäftes, etwa Kassensysteme des Anbieters, in ein und demselben Netz befinden, erklärt Pohl.

Laut Pohl bleibt mit dem neuen Gesetz ungeklärt, was etwa passiert, wenn ein Nutzer die Sperren umgeht. Ebenso sei für den Laien nicht erkennbar, wie lange Sperren bestehen müssen und wie sie sich technisch überhaupt realisieren lassen. „Viele Fragen schaffen Unsicherheiten, auf die es bislang keine befriedigenden Antworten gibt. Die daraus entstehenden Risiken für Betreiber sind ungeklärt“, sagt Pohl. Darüber hinaus will die große Koalition in einem Änderungsantrag noch einmal klarstellen, dass Hotspot-Betreiber weiterhin eigene Sicherheitsvorkehrungen treffen, also etwa ein Zugangspasswort abfragen können.

Laut Eventnet verringert das Gesetz wie auch schon der letzte Vorstoß in 2016 das finanzielle Risiko für Betreiber offener Netze, sofort abgemahnt zu werden. „Allerdings nur beim ersten Mal. Findet ein Missbrauch statt, treten umgehend Netzsperren auf den Plan. Die Bundesregierung bezeichnet sie zwar im Gesetzestext als „letztes Mittel“, es ist aber davon auszugehen, dass die auf Urheberrecht spezialisierten Kanzleien massiv davon Gebrauch machen werden. Kein Café-Betreiber, der seinen Gästen freies Internet anbieten möchte, wird Zeit noch Lust auf einen über Jahre währenden Rechtsstreit haben“, sagt Pohl. Der Experte rät dazu, das WLAN mit einem Passwort zu schützen oder über einen Hotspot-Anbieter zu gehen, der nach außen als Betreiber auftritt.

(Quelle: Presseportal.de)

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  • wlan-2088667_1280: © Public Domain/Pixabay/Geralt

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